Es sind verschiedene Situtationen zu unterscheiden:
- es passiert Ihnen oder Ihrer Familie eine Schädigung an einer Drittperson oder einer Sache (z.B. es fällt Ihnen ein Gegenstand vom Balkon auf ein darunter parkiertes Auto)
- etwas vom Gebäude fällt ab und beschädigt Personen oder Sachen
- Sie sind MieterIn und beschädigen das Mietgebäude
- jemand meint Sie oder das Gebäude hätte eine Person oder Sache geschädigt
Sie müssen wissen:
- Schädigen Sie etwas am Gebäude, wo Sie MiteigentümerIn sind, wird der Anteil Ihrer Quote nicht entschädigt. (Eigenschaden)
-
Sie dürfen niemals selber versuchen den Schadenfall in eigener Regie zu regeln!
- Melden Sie es vorsorglich immer Ihrer Versicherung, im Falle des Gebäudeschadens oder wenn das Gebäude Verursacherin ist, der Verwaltung! Liegt kein Haftpflichtfall vor, kann die Versicherung
den "Schadenfall" nicht bezahlen, weil sie den vermeintlichen Schädiger schützen muss. In einem solchen Falle erhalten Sie selber bezahlte Entschädigungen nicht zurückvergütet.
Vorgehen:
- Umstände, Zeit, Datum und Personalien notieren
- Bei einem Schaden, durch das Gebäude verursacht Verwaltung idealerweise via den technischen Hauswart informieren
- Bei einem Schaden, durch Sie oder Ihre Familie verursacht, Ihre eigene Privathaftpflichversicherung informieren
- Als MieterIn melden Sie es bei Ihrem Vermieter und Ihrer Versicherung