Ein Elementarschaden ist es z.B. wenn:
Vorgehen:
Wo möglich retten, was zu retten ist
6. Die eigene Hausrat- oder Geschäftsversicherung informieren.
Feststellen, was vom eigenen Inventar verbrannt oder defekt ist und eine Liste, wenn möglich mit Fotos und Belegen erstellen.
Tipp: Im Normalfall ist der Neupreis der Sachen versichert, deshalb ist es sinnvoll, diese Preise vorsorglich herauszusuchen oder die Belegkopien bereit zu legen.
Vor dem unumgänglichen Entsorgen von Sachen:
Erfahrungsgemäss erinnert man sich nach ein paar Tagen nicht mehr daran, was alles entsorgt wurde. Oftmals gehen Sachen vergessen und werden demzufolge von der Versicherung nicht berücksichtigt.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Sachen vor dem unumgänglichen Entsorgen zu fotografieren und aufzulisten. Wenn möglich erst entsorgen, wenn die Versicherung Ihnen das OK dazu gibt.