Einbruchdiebstahl


Auch bei einem Einbruch beschädigte Sachen sind in der Regel versichert.
Auch bei einem Einbruch beschädigte Sachen sind in der Regel versichert.

Es gibt 3 mögliche Varianten von Einbruchdiebstahl

 

  • Einbruch mit Gebäudebeschädigung und Entwendung von Sachen
  • Einbruch mit Gebäudebeschädigung ohne Entwendung von Sachen
  • Reine Gebäudebeschädigung, wo ein Einbruchversuch vermutet wird

 

Vorgehen im Schadenfall:

 

  1. Polizei alarmieren Telefon 117
  2. Verwaltung idealerweise via technischem Hauswart informieren
  3. Erreichen Sie die Verwaltung und oder den techn. Hauswart nicht, wählen Sie die Hotline der Mobiliarversicherung 00800 16 16 16 16
  4. Die eigene Hausrat- oder Geschäftsversicherung informieren.
  5. Für Notreparaturen Handwerker engagieren. Ist die Verwaltung nicht erreichbar, so handeln Sie bitte nach Anweisung der entsprechenden Versicherung, sofern Sie Kontakt mit ihr haben und sonst, nach bestem Wissen und Gewissen.

Im Weiteren:

Feststellen, was vom eigenen Inventar entwendet oder beschädigt wurde und eine Liste, wenn möglich mit Fotos erstellen.

 

Tipp: Im Normalfall ist der Neupreis der Sachen versichert, deshalb ist es sinnvoll, diese Preise vorsorglich herauszusuchen oder die Belegkopien bereit zu legen.

Abfall in einer Mulde, nach einem Schadenereignis
Abfall in einer Mulde, nach einem Schadenereignis

Vor dem unumgänglichen Entsorgen von Sachen:

Erfahrungsgemäss erinnert man sich nach ein paar Tagen nicht mehr daran, was alles entsorgt wurde. Oftmals gehen Sachen vergessen und werden demzufolge von der Versicherung nicht berücksichtigt.

 

Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Sachen vor dem unumgänglichen Entsorgen zu fotografieren und aufzulisten. Wenn möglich erst entsorgen, wenn die Versicherung Ihnen das OK dazu gibt.